Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,294
BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58 (https://dejure.org/1961,294)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1961 - IV C 355.58 (https://dejure.org/1961,294)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1961 - IV C 355.58 (https://dejure.org/1961,294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1962, 562
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
    Dies sei sowohl im Rundschreiben des Bundesausgleichsamts vom 12. September 1956 (Mtbl. BAA S. 491) wie im Urteil BVerwG IV C 235.56 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 gesagt.
  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
    Wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen herausgearbeitet hat, ist nach den Normen des ungeschriebenen allgemeinen Verwaltungsrechts rücknehmbar nur ein rechtswidriger Verwaltungsakt, so nach der Rechtsprechung der mit Lastenausgleichsstreitigkeiten befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts auch im Lastenausgleichsrecht (insbesondere Urteil BVerwG IV C 86.58 vom 30. August 1961).
  • BVerwG, 25.08.1958 - IV B 77.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
    Nachdem der Senat durch Beschluß vom 25. August 1958 (BVerwG IV B 77.58) eine Revision zugelassen hatte, hat der örtliche Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds Revision eingelegt mit dem Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Urteils und Abweisung der Klage, soweit mit ihr Weiterzahlung der Unterhaltshilfe nach dem 1. Oktober 1956 erstrebt werde.
  • BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
    Da im Bereich des Lastenausgleichs sowohl sachliches Verwaltungsrecht wie das Verwaltungsverfahrensrecht bundesrechtlich geordnet ist, sind auch die ungeschriebenen Sätze des allgemeinen Verwaltungsrechts insoweit als Bundesrecht anzusehen, wie der Senat bereits in seinem Urteil BVerwG IV C 325.57 vom 24. Oktober 1958 ausgesprochen hat.
  • BVerwG, 08.02.1957 - IV C 17.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
    Beurteilung des klaren Sachverhalts sein konnte, zeigt, daß noch das Verwaltungsgericht (dazu: Kayser ZLA 1958, 49) bei solcher Sachlage einen Kriegsschadenrentenanspruch für möglich hielt - zwischen Bewilligung und Rücknahme liegen rund 2 1/2 Jahre, also eine geräumige Zeit, in der die Klägerin sich auf Dauerbezug der Rente einrichten konnte.
  • BVerwG, 25.04.1958 - IV C 110.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
    Es liegt im Ermessen der Verwaltungsbehörde, ob sie von ihrer Rücknahmebefugnis Gebrauch machen will oder nicht - zu vgl. schon das Urteil des erkennenden Senats BVerwG IV C 110.56 vom 25. April 1958; diese Ansicht ist jetzt die überwiegende (zu vgl. Haueisen DVBl. 1960, 913) -.
  • BVerwG, 07.11.1958 - IV C 196.58
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
    Liegt ein Entscheid im Ermessen der Verwaltungsbehörde, so hat sie nach der - allerdings zu einer anderen Vorschrift, nämlich zur Verrechnungsbefugnis des § 350 a Abs. 2 LAG ergangenen - Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil BVerwG IV C 196.58 vom 7. November 1958 - RLA 1959, 122 -)ersichtlich zu machen, welche Überlegungen sie bei Abwägung des Für und Wider angestellt hat.
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Das Berufungsgericht ist auch nicht in beachtlicher Weise von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - DVBl. 1962, 562 abgewichen.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Demgegenüber handelt es sich bei der aus der Umdeutung hervorgehenden Genehmigungsrücknahme - nach § 116 LVwG ebenso wie nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. etwa das Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - in DVBl. 1962, 562 [563] sowie § 44 VwVfG) - um eine Ermessensentscheidung.
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Nach der vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Lastenausgleichssachen müssen zwar bei Ausübung des Verwaltungsermessens die angestellten Erwägungen, die Abwägung des Für und Wider der sich gegenüberstehenden Belange, aus der Entscheidung erkennbar sein (vgl. Urteil vom 7. November 1958 - BVerwG IV C 196.58 - [VerwRspr. 11 Nr. 209; MDR 1959 S. 331]; Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - [DVBl. 1962 S. 562, 563]).
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 89.62

    Rechtsmittel

    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte hat das Bundesverwaltungsgericht in neueren Entscheidungen, die Bejahung der Rechtswidrigkeit allein davon abhängig gemacht, ob der Verwaltungsakt nach geläuterter Anschauung durch unrichtige Anwendung bestehender Rechtssätze zustande gekommen ist (Urteile vom 30. August 1961 [BVerwGE 13, 28] und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - [DVBl. 1962, 562 = IFLA 1962, 190 = ZLA 1962, 70 = RLA 1962, 142]; vgl. ferner Urteil vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 158.61 - [ZLA 1963, 127] und Urteil vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 170.58 - [IFLA 1960, 137 = ZLA 1960, 234]).

    Bei der Entscheidung der Frage, ob ein rechtswidriger leistungsgewährender Verwaltungsakt auch für die Zukunft nicht widerrufen werden kann, ist vor allem darauf abgestellt worden, wieviel Zeit zwischen Erlaß und Widerruf des Verwaltungsaktes vergangen ist und für welche Zeit sich der Verwaltungsakt voraussichtlich noch auswirken wird, Ob die Behörde ihre Beurteilung des von Anfang an richtig und vollständig dargestellten Sachverhalts erst nachträglich geändert hat, und ob der Begünstigte im Vertrauen auf die Beständigkeit des Verwaltungsaktes ihn besonders belastende und schwer rückgängig zu machende Verfügungen getroffen hat (Urteile vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 325.57 - [a.a.O.] , vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - [a.a.O.] und vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 158.61 - [ZLA 1963, 127]).

  • BVerwG, 28.04.1967 - VI B 15.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den Urteilen des III. Senats vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 = DVBl. 1960 S. 730) und des IV. Senats vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - (DVBl. 1962 S. 562), die nach der Auffassung der Beschwerdeschrift die rückwirkende Rücknahme eines fehlerhaften Verwaltungsakts nur bei Verschulden des Begünstigten gestatten.
  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 220.64

    Beurteilung der Unangemessenheit einer Gegenleistung - Zulässigkeit der Vertagung

    Das Vertrauen der Klägerin in den Bestand dieses Bescheides steht seiner Zurücknahme nicht entgegen, da die Klägerin durch ihr Verhalten, insbesondere durch die wahrheitswidrige Ausfüllung der Frage nach dem Erwerb des Grundstücks in dem amtlichen Anmeldevordruck, mindestens leicht fahrlässig gehandelt und der Behörde dadurch den Erlaß des rechtswidrigen Bescheides erleichtert hat, was sie sich zurechnen lassen muß (vgl. Urteile vom 7. September 1961 - BVerwG III C 354.58 -, 29. August 1963 - BVerwG III C 262.61 -, 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 -).
  • VGH Hessen, 03.02.1970 - I OE 79/67
    Außerdem ist nur dann eine gerichtliche Nachprüfung, ob von dem Ermessen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht worden ist (Wolff, Verwaltungsrecht 1, 5. Aufl. S. 148, BVerwG in DVBl. 1952, 562 ), möglich.
  • BVerwG, 10.07.1964 - IV C 146.63

    Verlust eines privaten Arbeitsplatzes als Vertreibungsschaden -

    Der Senat hat auf Beschwerde die Revision wegen "Abweichung" unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - zugelassen.
  • BVerwG, 22.10.1963 - III C 98.62

    Gewährung einer Vorauszahlung auf eine Entschädigungsrente nach § 281

    Die Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - steht dem nicht entgegen; denn den dort erörterten Vorbehalt hat der IV. Senat als unerheblich angesehen, weil er bestimme, daß "alle jeweils erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen" müßten, in dieser Hinsicht aber gegenüber dem ersten, rechtswidrigen Bescheid keine Änderungen eingetreten seien, während der Vorbehalt in dem hier zu entscheidenden Falle die Berücksichtigung auch anderer Tatsachen auf der Grundlage gleichbleibenden Rechts ermöglichen will; er läßt demnach auch die Berücksichtigung der Tatsache zu, daß die Klägerin überhaupt keinen Schaden von mehr als 20.000 RM erlitten hat.
  • BVerwG, 27.02.1969 - III C 170.67

    Anforderungen an die Gewährung von Hausratentschädigung

    Das angefochtene Urteil verletzt die der Anwendung von Bundesrecht (§ 335 LAG) dienenden und daher zum Bundesrecht zu rechnenden allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts (Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 -).
  • BVerwG, 16.01.1969 - IV B 228.68

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlendem Hinweis auf offensichtliche

  • BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1969 - IX ZR 135/67

    Entschädigungsrenten - Offenbare Unrichtigkeiten - Rückforderung

  • BVerwG, 09.10.1969 - VII B 108.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.01.1968 - VII B 93.66

    Zuteilung von Subventionen zur Stabilisierung von Mehlpreisen - Wegfall eines

  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 30.64

    Versagung einer aus der Sowjetischen Besatzungszone stammenden Person die

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1965 - 111/63

    Lemmerz-Werke GmbH gegen Hohe Behörde der EGKS.

  • BVerwG, 02.07.1963 - III C 126.62

    Feststellung der dauernden Erwerbsunfähigkeit für die Gewährung einer

  • BVerwG, 08.02.1962 - IV B 126.60

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Bindung von unanfechtbaren

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 82.71

    Ämterauflösung und Neubildung eines Amtes - Begründung einer

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV B 72.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 04.06.1964 - III C 126.62

    Rechtliche Ausgestaltung der Gewährung einer Kriegsschadenrente wegen

  • BVerwG, 07.11.1963 - IV B 86.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 58.71

    Auflösung alter Ämter und Bildung eines neuen Amts - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 30.09.1968 - VII B 144.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zu

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 75.63

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Zubilligung einer lebenslänglichen

  • BVerwG, 25.03.1966 - IV B 188.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbindlichkeit

  • VG München, 15.03.1979 - M XVI 282 X 77

    Rechtmäßigkeit der Behandlung eines Widerspruchs als zurückgenommen; Zulässigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht